Fast in jedem Zeitungsartikel (auch in den wohlmeinenden Blättern) findet es statt, wenn über Verkerhrsunfälle berichtet wird: Das Victim blaming zu Lasten der nicht-motorisierten Opfer von Verkehrsgewalt. Ich richte jetzt dazu eine eigene Kategorie ein und berichte darüber.
Auslöser ist das folgende, alltägliche Beispiel einer offiziellen Meldung der Polizei Berlin, an der ich das gerne mal zeigen möchte:
Zitat (kursiv gesetzt):
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Fußgängerin von Pkw erfasst
Polizeimeldung vom 03.08.2019
Lichtenberg
Nr. 0884
Mit Kopf- und Beinverletzungen kam eine 19-Jährige in der vergangenen Nacht nach einem Verkehrsunfall zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll die junge Frau gegen 1 Uhr aus einem Bus in der Rummelsburger Hauptstraße ausgestiegen sein. Vermutlich ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten soll sie die Fahrbahn betreten haben, um die einfahrende Straßenbahn zu erreichen [Hervorhebung durch den Autor]. Dabei wurde sie von einem 36-jährigen VW-Caddy-Fahrer erfasst. Die weitere Unfallbearbeitung übernahm der Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 6. Der Autofahrer blieb unverletzt..
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Was hat eine solche Vermutung in dieser (objektiven?) Verlautbarung der Polizei verloren? Entweder es ist erwiesen oder eben nicht.
Es steht ja beispielsweis auch nicht da:
Vermutlich war der Fahrer des VW-Caddy unkonzentriert, weil er gerade eine SMS in sein Handy getippt hat und hat deshalb nicht gemäß §1 StVO reagiert.
Obwohl das ja durchaus denkbar wäre.
Oder wie wäre es damit:
Vermutlich wäre gar nichts passiert, wenn es in dieser Satdt endlich flächendeckend Tempo-30 gäbe und dies durch die Exekutive auch durchgesetzt würde.
Vermuten kann man viel aber interessanterweise wird bei solchen Unfällen eigentlich immer die Schuld oder zumindest Mitschuld des Opfers vermutet. Und das, obwohl die geschilderte Situation mit dem anhaltenden Bus und der Tram-Haltestelle doch gemäß StVO eine ganz besonders erhöhte Vorsicht des Pkw-Fahrers nahelegen müsste!
Und so lernen wir immer wieder: Schuld hatte das Opfer selbst, der Verkehr kann nichts dafür.