Zitat aus dem heutigen (empfehlenswerten) Checkpoint-Newsletter des Tagesspiegel:
„Eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG (wie im Enteignungs-Volksbegehren gefordert) lehnt die Bundesregierung ab – zugleich laufen aber deutschlandweit 65 Enteignungsverfahren für den Bau von Autobahnen und Fernstraßen auf der Basis von Artikel 14. (Q: Bundesregierung auf Anfrage des Grünen-MdB Sven Kindler).“
Enteigenungen für Straßen sind also ok, für bezahlbaren Wohnraum aber nicht.
Klarer Fall: Wir werden bald in Autos wohnen – die Amerikaner machen es vor. Wir machen es nach. Wie immer. Wir armen Tropfe.